Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für Geschäftskunden in der Schweiz: Hardwarekauf, Software-Abo, All-in-One-Miete und der Datenschutz-Anhang für Kundendaten.
1. Anbieter und Geltung
Vertragspartner ist Myna Technologies Jannis Erni, Lochäckerstrasse 25, 8302 Kloten, Schweiz (MYNA). Diese Bedingungen gelten für Verträge mit Unternehmen und anderen geschäftlich handelnden Organisationen mit Sitz in der Schweiz über MYNA-Hardware, lokale AI-Software, Abonnements, Miete und vereinbarte Dienstleistungen.
Eine Anfrage über die Website ist keine Bestellung. Ein Vertrag entsteht erst, wenn der Kunde eine schriftliche MYNA-Offerte annimmt. Individuelle Vereinbarungen in der angenommenen Offerte gehen diesen Bedingungen vor. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur nach ausdrücklicher Zustimmung von MYNA.
2. Leistungsumfang und Modelle
MYNA liefert eine vorkonfigurierte lokale AI-Box mit der in der Offerte beschriebenen Software und Leistung. Der Kunde wählt zwischen dem Kauf der Hardware mit separatem MYNA-Software-Abo und der All-in-One-Miete von Hardware und Software. Konkrete Funktionen, Hardware-Stufe, Integrationen und Einrichtungsleistungen ergeben sich aus der Offerte.
Die Stufen für 2, 5 oder 10 gleichzeitig aktive Personen sind Kapazitätsempfehlungen. Die Anzahl angelegter Benutzerkonten und die Anzahl verarbeiteter Tokens werden nicht einzeln verrechnet; Durchsatz und Antwortzeiten hängen von der Rechenleistung und tatsächlichen Last ab.
3. Laufzeit und Kündigung
Für die All-in-One-Miete und das Software-Abo beim Kaufmodell gilt eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten. Danach kann die jeweilige laufende Leistung mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden. Beginn und Abrechnungsperiode stehen in der Offerte.
Jede Partei kann aus wichtigem Grund ausserordentlich kündigen. Soweit zumutbar, ist der anderen Partei zuvor eine angemessene Frist zur Behebung einer wesentlichen Vertragsverletzung einzuräumen.
4. Lieferung und Mitwirkung
Die Lieferung an den vereinbarten Ort in der Schweiz ist im ausgewiesenen Preis enthalten. Liefertermin, Installation und eine allfällige technische Abnahme regelt die Offerte. Der Kunde stellt Strom, Netzwerk, sicheren Aufstellort, erforderliche Freigaben und eine zuständige Kontaktperson bereit.
Der Kunde verwaltet Benutzer und Berechtigungen, schützt Zugangsdaten und sichert sein eigenes Netzwerk. Die Verantwortung für regelmässige Datensicherungen und einen Wiederherstellungsplan liegt beim Kunden, sofern die Offerte keine solche Leistung ausdrücklich MYNA überträgt.
5. Preise und Zahlung
Verbindlich sind die Preise der angenommenen Offerte. Veröffentlichte Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer; die Lieferung innerhalb der Schweiz ist enthalten. Installation oder vereinbarte Zusatzleistungen werden in der Offerte ausgewiesen. Zahlungsfristen und Abrechnungsweise ergeben sich ebenfalls aus der Offerte.
Zusatzarbeiten führt MYNA nur nach vorheriger Abstimmung gegen gesonderte Vergütung aus. Bei Zahlungsverzug kann MYNA nach Mahnung und angemessener Frist die betroffene Leistung aussetzen, soweit dies gesetzlich zulässig und verhältnismässig ist.
6. Lokaler Betrieb und Fernwartung
Im Standardbetrieb verarbeitet die MYNA Box Prompts, Chats, Dateien, Aufnahmen und lokale Wissensbestände im Kundennetz. Eine Übertragung an externe Cloud-AI-APIs, externe Backups oder externe Telemetrie gehört nicht zum Standardangebot und erfordert eine ausdrückliche Vereinbarung.
MYNA hat nach Übergabe keinen ständigen Fernzugang. Fernwartung erfolgt nur in vereinbarten Wartungsfenstern, nach Freigabe durch den Kunden und über einen gesicherten temporären Zugang. Der Kunde stellt die technische Erreichbarkeit und einen Ansprechpartner bereit; MYNA übernimmt ohne separate Vereinbarung keine dauernde Überwachung des Kundennetzes.
7. Updates und Support
Während eines aktiven Abos beziehungsweise einer aktiven Miete erbringt MYNA die vereinbarten Software-Updates, Modellanpassungen, Wartung und Supportleistungen. Supportkanal, Servicezeiten, Reaktionsziele und allfällige besondere Service-Levels werden in der Offerte festgehalten.
Ohne ausdrücklich vereinbartes Service-Level-Agreement werden weder eine bestimmte Verfügbarkeit noch eine bestimmte Behebungszeit zugesichert. MYNA informiert den Kunden über erforderliche Mitwirkung oder geplante Wartungsfenster.
8. Hardware, Mängel und Austausch
Bei gekauften Neugeräten beträgt die Gewährleistungsfrist für Sachmängel zwei Jahre ab Lieferung. Der Kunde meldet festgestellte Mängel mit einer nachvollziehbaren Beschreibung an MYNA. MYNA bleibt Ansprechpartner des Kunden und behebt gedeckte Mängel nach Prüfung durch Reparatur oder Austausch in angemessener Zeit; weitergehende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.
Bei der All-in-One-Miete bleibt die Box Eigentum von MYNA. Technische Defekte, die der Kunde nicht verursacht hat, behebt MYNA während der Mietdauer durch Reparatur oder Austausch in angemessener Zeit. MYNA kann Ansprüche gegenüber ihrem Hardwarelieferanten intern geltend machen; dessen Garantie ersetzt MYNAs Pflichten gegenüber dem Kunden nicht.
9. Kundendaten und Export
Der Kunde bestimmt Zwecke, Benutzerrechte und die rechtliche Zulässigkeit der Datenverarbeitung auf seiner MYNA Box. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, vor Vertragsende die benötigten Chatverläufe und Dateien zu exportieren und die Lesbarkeit seiner Kopien zu prüfen. Benutzer exportieren ihre eigenen Chats und Workspace-Dateien; ein Administrator kann zusätzlich gemeinsam genutzte Dateien exportieren. Der Export ist keine vollständige Systemsicherung und kann nicht als gesamtes MYNA-System auf eine Box zurückgespielt werden.
MYNA erinnert die in der Offerte benannte Kundenkontaktperson per E-Mail 30 und 7 Tage vor dem wirksamen Vertragsende an den Export. MYNA prüft nicht, ob einzelne Nutzer exportiert haben oder ob Kopien vollständig und wiederherstellbar sind. Der jeweils verfügbare Exportweg wird bei der Übergabe erläutert; MYNA stellt vor einem vereinbarten Rücksetzen eine Möglichkeit zum Export der genannten Inhalte bereit.
10. Folgen des Vertragsendes
Beim Kaufmodell bleibt die Hardware Eigentum des Kunden. Mit dem Ende des Software-Abos endet das Recht zur Nutzung der MYNA-Software. Nach dem Export der benötigten Daten entfernt MYNA die Software in einer vereinbarten, vom Kunden freigegebenen Fernwartungssitzung und installiert eine Standard-Linux-Distribution. Ohne eine solche Freigabe führt MYNA keinen Fernzugriff und keine Löschung durch; das Nutzungsrecht an MYNA-Software endet trotzdem.
Bei der All-in-One-Miete gibt der Kunde die Box nach Vertragsende zurück. MYNA trägt die Kosten der vereinbarten Abholung oder Rücksendung. Der Kunde exportiert seine Daten vor der Rückgabe; MYNA löscht Kundendaten nach Rücknahme der Box mit einem dokumentierten Verfahren. Rückgabeweg und Termine stehen in der Offerte.
11. AI-Ergebnisse und zulässige Nutzung
AI-generierte Antworten und Transkriptionen können unvollständig oder falsch sein. Der Kunde lässt sie vor medizinischen, rechtlichen, finanziellen oder anderen folgenreichen Entscheidungen durch geeignete Fachpersonen prüfen. MYNA übernimmt keine solche Entscheidung für den Kunden.
Der Kunde nutzt die Lösung rechtmässig und schützt eine von ihm bereitgestellte API durch angemessene Zugriffskontrollen. Unautorisierte Eingriffe in die Sicherheit der Box oder Rechte Dritter sind untersagt.
12. Rechte an Software und Komponenten
MYNA und die jeweiligen Rechteinhaber behalten ihre Rechte an Software, Modellen, Dokumentation und Know-how. Der Kunde erhält nur die für die vereinbarte Laufzeit und interne Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte. Rechte an eigenen Eingaben und Dateien bleiben beim Kunden; für Open-Source- und Open-Weight-Komponenten gelten deren jeweilige Lizenzen.
13. Haftung und Vertraulichkeit
Die Parteien haften nach den anwendbaren gesetzlichen Regeln. Soweit gesetzlich zulässig, sind mittelbare Schäden und entgangener Gewinn ausgeschlossen. Eine Haftungsbegrenzung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit wird nicht vereinbart.
Nicht öffentliche Geschäfts- und Systeminformationen der jeweils anderen Partei sind vertraulich zu behandeln. Referenznennungen, Fallstudien und Bild- oder Tonmaterial des Kunden benötigen eine separate Freigabe.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Zürich, Schweiz. Änderungen individueller Vereinbarungen erfolgen in Textform. Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.
Die deutsche Fassung ist massgebend; die englische Fassung dient der Information. Der im angenommenen Angebot genannte Versionsstand dieser Bedingungen ist Vertragsbestandteil. MYNA bewahrt eine Kopie dieses Stands mit der Offerte auf.
Anhang: Bearbeitung von Kundendaten
Dieser Anhang gilt nur, wenn MYNA für Einrichtung oder Support tatsächlich Zugriff auf Personendaten des Kunden erhält.
A1. Geltung und Rollen
Dieser Datenschutz-Anhang gilt, wenn MYNA bei Einrichtung, Support, Wartung, Fehleranalyse, Datenexport oder Löschung tatsächlich Zugriff auf Personendaten erhält, für die der Kunde verantwortlich ist. Für Websitebesuche, Anfragen und eigene Vertragsverwaltung handelt MYNA selbst als Verantwortlicher; darüber informiert die separate Datenschutzerklärung.
Der Kunde bestimmt Zweck und rechtliche Grundlage seiner Nutzung, informiert betroffene Personen und verwaltet Berechtigungen. MYNA bearbeitet Kundendaten als Auftragsbearbeiter nur nach dokumentierten Weisungen und soweit dies für die vereinbarte Leistung nötig ist.
A2. Gegenstand und Datenkategorien
Mögliche Kategorien sind Benutzerdaten, Prompts, Chatverläufe, hochgeladene und gemeinsam genutzte Dateien, Tonaufnahmen, Transkriptionen, technische Protokolle und Supportkorrespondenz. Betroffen sein können Mitarbeitende, Kunden, Patienten, Mandanten und andere Personen, deren Daten der Kunde in die Box einbringt.
Der Umfang eines Zugriffs wird auf den konkreten Supportfall begrenzt. Im normalen lokalen Betrieb sieht MYNA diese Inhalte nicht. Für Patientendaten oder andere Berufsgeheimnisse prüfen die Parteien vor einem Zugriff zusätzliche rechtliche und technische Anforderungen.
A3. Weisungen und Vertraulichkeit
Weisungen ergeben sich aus Offerte, diesem Anhang oder einer dokumentierten Supportanfrage. MYNA verwendet Kundendaten nicht für eigene Zwecke oder zum Training fremder Modelle. Zugriffsberechtigte Personen werden zur Vertraulichkeit verpflichtet.
MYNA weist auf eine offensichtlich rechtswidrige oder unsichere Weisung hin, soweit eine Mitteilung zulässig ist. Weitere Personen oder Unterauftragnehmer erhalten nur nach vorgängiger Freigabe des Kunden Zugriff auf Kundendaten.
A4. Sicherheit und Fernzugriff
MYNA beschränkt Zugriffe auf autorisierte Personen und das Erforderliche. Fernwartung erfolgt nur nach Kundenfreigabe während eines vereinbarten Wartungsfensters über einen gesicherten temporären Zugang und wird nachvollziehbar dokumentiert. Ohne separate Vereinbarung besteht kein ständiger oder verdeckter Fernzugriff.
Die Parteien legen dem Risiko entsprechende Massnahmen für Authentisierung, Berechtigungen, Verschlüsselung, Protokollierung, Updates und Datensicherung fest. Der Kunde ist für interne Zugriffsregeln und Backups verantwortlich, soweit MYNA diese Aufgaben nicht ausdrücklich übernommen hat.
A5. Dritte und Ausland
Cloud-AI-APIs, externe Backups und externe Telemetrie für Kundendaten gehören nicht zum Standardbetrieb. MYNA setzt Unterauftragnehmer, die Kundendaten bearbeiten, nur mit vorgängiger Kundenfreigabe ein und informiert über Änderungen. Eine Bekanntgabe von Kundendaten ins Ausland setzt eine dokumentierte Kundenfreigabe und die Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen voraus.
A6. Sicherheitsvorfälle und Betroffenenrechte
Wird MYNA eine Verletzung der Datensicherheit bekannt, die Kundendaten betrifft, informiert MYNA den Kunden so rasch wie möglich mit den verfügbaren Angaben und ergänzt sie bei neuen Erkenntnissen. Der Kunde beurteilt und erfüllt seine gesetzlichen Melde- und Informationspflichten.
MYNA unterstützt den Kunden im vereinbarten, angemessenen Umfang bei Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschbegehren sowie Sicherheitsabklärungen. Anfragen betroffener Personen zu Kundendaten leitet MYNA an den Kunden weiter, soweit zulässig.
A7. Export und Löschung
Der Kunde ist für den rechtzeitigen Export seiner Chatverläufe und Dateien verantwortlich. Der Export ist keine vollständige Systemsicherung. Bei gekauften Geräten erfolgt ein Rücksetzen nur während einer vom Kunden freigegebenen Fernwartungssitzung. Bei Mietgeräten löscht MYNA die Daten nach Rücknahme mit einem dokumentierten Verfahren.
Supportdateien oder Protokolle, die MYNA ausnahmsweise ausserhalb der Box erhält, werden nur für den jeweiligen Zweck verwendet und danach gelöscht oder nach Weisung zurückgegeben, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.